Bau und Kooperation
Koordination und Kooperation sind seit jeher Schlüsselmerkmale für eine erfolgreiche Bau- und Sanierungspraxis.
Gleichzeitig ist zu beobachten, dass Leistungen häufig aus einer Hand nachgefragt werden, auch um Kosten-, Termin- und Haftungsrisiken in der Person eines einzigen verantwortlichen Ansprechpartners zu konzentrieren.
Darüber hinaus fordert die fachtechnische Verzahnung und Komplexität baulicher Anforderungen ein Umdenken zu einer qualitativ neuen Art interdisziplinärer Zusammenarbeit.
Hiervon betroffen sind Planer und Ausführende, so dass Kooperationen sowohl auf Planungs- als auch Ausführungsebene sowie zwischen diesen beiden sich anbieten können.
Dies gilt insbesondere für die Umsetzung des in der Energieeinsparverordnung (EnEV) verankerten integralen Planungsansatzes. Hier sind „sequenzielle“ Planungsprozesse mit unterschiedlichen Zielsetzungen frühzeitig zusammen zu führen.
Darüber hinaus zielen innovative Kooperationsmodelle darauf ab, die strikte Trennung zwischen Planung und Ausführung aufzuheben, um von wechselseitiger Verantwortung für Kosten- und Terminsicherheit geprägte Kooperationsverhältnisse zu erreichen. Ziel ist, gemeinsam größtmögliche Qualitätsstandards zu realisieren.
Vertraglicher Regelungsbedarf ergibt sich insoweit nicht nur hinsichtlich zu erbringender Planungs- und Bauleistungen sondern auch im Hinblick auf die gesellschaftsrechtlichen Verhältnisse der an Planung und Ausführung Beteiligten:
- Bietergemeinschaftsverträge
- Planer-ARGE
- Bau-ARGE
- Dach-ARGE
- ARGE Planung-Bau